Staatliche Anerkennung und Finanzierung: Die Schweizer Religionslandschaft im Umbruch

Religiöse Vielfalt und konfessioneller Wandel

Die religiöse Zusammensetzung der Schweiz hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Ende 2024 waren von der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren 30,0 Prozent Mitglied der römisch-katholischen Kirche und 18,7 Prozent Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche. Mit 36,5 Prozent bilden die Konfessionslosen mittlerweile die grösste Gruppe, gefolgt von den Muslimen mit 6,0 Prozent. Weitere 6,0 Prozent gehören anderen christlichen Glaubensgemeinschaften an, 1,3 Prozent anderen Religionen und 0,2 Prozent dem jüdischen Glauben an.

Staatliche Anerkennung und Finanzierung: Die Schweizer Religionslandschaft im Umbruch
© Basile Morin (CC BY-SA 4.0)

Diese Entwicklung markiert einen dramatischen gesellschaftlichen Wandel: Waren 1970 noch über 90 Prozent der Schweizer entweder katholisch oder reformiert, ist der Anteil der Konfessionslosen seitdem von gut 1 Prozent auf über ein Drittel gestiegen. Besonders in den Grossstädten und Agglomerationen zwischen Genfersee und Bodensee zeigt sich ein konfessionell ausgeglichenes oder konfessionsloses Bild, während traditionelle Konfessionsgebiete wie das katholische Wallis oder das reformierte Bern weiterhin bestehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierungssysteme

Öffentlich-rechtliche Anerkennung

Die Religionsfreiheit ist in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Ob Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als öffentlich-rechtliche Körperschaften erhalten, liegt jedoch in der Kompetenz der Kantone. In den meisten Kantonen sind die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche als Landeskirchen anerkannt, in einigen auch die christkatholische Kirche. In den Kantonen Genf und Neuenburg besteht dagegen eine vollständige Trennung von Kirche und Staat. Die jüdische Gemeinschaft geniesst in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Freiburg, St. Gallen, Waadt und Zürich öffentlich-rechtliche Anerkennung.

Staatsbeiträge und Kirchensteuern

Die Finanzierung der anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt über zwei Hauptsäulen: die Kirchensteuer und direkte staatliche Beiträge. Das Bundesgericht lässt zu, dass kantonale Steuererträge auch für die Bezahlung von Pfarrerlöhnen verwendet werden, während auf Gemeindeebene allgemeine Steuermittel nicht für eigentliche Kultuszwecke eingesetzt werden dürfen.

Die gesamtschweizerischen staatlichen Leistungen an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften (ausserhalb der Kirchensteuern) beliefen sich 2010 auf rund 292 Millionen Franken jährlich. Dabei konzentrieren sich etwa zwei Drittel dieser Beträge auf drei historisch geprägte Kantone: Bern (rund 73 Millionen Franken für pfarramtliche Versorgung, Stand 2016), Waadt (rund 61 Millionen Franken, Stand 2014) und Zürich (50 Millionen Franken pro Jahr im Zeitraum 2014–2019). Andere Kantone wie Genf, Aargau oder Luzern kennen hingegen kein oder nur ein sehr geringes System allgemeiner Staatsbeiträge.

Die Anerkennungsdebatte und der Schweizer Islam

Forderungen nach Gleichbehandlung

Die Sozialdemokratische Partei (SP) hat mit einem Strategiepapier den Diskurs um die Anerkennung muslimischer Glaubensgemeinschaften neu entfacht. Das Papier fordert explizit das Recht auf staatliche Anerkennung für muslimische Gemeinschaften nicht nur als freiwillige Möglichkeit, sondern als Pflicht: In Kantonen, in denen eine staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften besteht, müsse diese allen gleichermassen offenstehen. SP-Präsident Christian Levrat begründet dies mit dem Diskriminierungsverbot und der Einhaltung von Grundrechten.

Bedingungen für eine Anerkennung

Die Anerkennung soll jedoch an klare Voraussetzungen geknüpft sein. Die Gemeinschaften müssen sich demokratisch organisieren, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern gewährleisten, sich zum säkularen Rechtsstaat bekennen, finanziell transparent und vom Ausland unabhängig sein sowie gemeinnützige Leistungen wie Seelsorge oder Bildung übernehmen. Im Gegenzug sollen sie das Recht erhalten, Steuern einzuziehen und in Gefängnissen oder Spitälern Seelsorge zu betreiben. Zudem sollten Universitäten zur Ausbildung von Imamen islamische Theologie anbieten.

Die Migranten-Gruppe der SP geht noch weiter und fordert die Anerkennung nicht nur für Muslime, sondern auch für Anhänger anderer Glaubensrichtungen wie Hindus oder Aleviten. Sie denkt zudem über die Abschaffung der Kirchensteuer zugunsten einer «Kultursteuer» nach, bei der Steuerzahler frei wählen könnten, welcher Institution ihr Geld zugutekommt. Innerhalb der SP gibt es jedoch auch kritische Stimmen, die vor einem überstürzten Vorgehen warnen und den interreligiösen Dialog prioritär betrachten.

Neue Finanzierungsmodelle in der Praxis

Eine zentrale Problematik des bestehenden Systems besteht darin, dass nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften zwar Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung erbringen, jedoch keinen Zugang zu staatlichen Beiträgen haben. Der Weg zu neuen Anerkennungen ist politisch hürdenreich, da in der Regel Verfassungsänderungen mit obligatorischem oder fakultativem Referendum nötig sind.

Als innovativer Zwischenschritt wurde im Kanton Zürich ein Pilotprojekt beschlossen: Die öffentlich-rechtlich anerkannten katholischen und reformierten Kantonalkirchen werden von 2026 bis 2031 jährlich je eine Million Franken aus ihren staatlichen Kostenbeiträgen an nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften weitergeben. Begünstigt werden unter anderem der Verband Orthodoxer Kirchen im Kanton Zürich und die Vereinigung der Islamischen Organisationen Zürich. Diese sechsjährige Übergangsphase soll den Aufbau demokratischer Strukturen, Seelsorge in Spitälern sowie Bildungsangebote ermöglichen, bis der Kanton selbst direkte Fördermechanismen etabliert.

Zukunftsperspektiven

Die Debatte um die Finanzierung von Religionsgemeinschaften zeigt einen Paradigmenwechsel: Während historische Rechtstitel früher die Grundlage bildeten, werden heute zunehmend Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung als Legitimation herangezogen. Dies führt jedoch zu Rechtsgleichheitsproblemen, da nicht-anerkannte Gemeinschaften diese Leistungen ebenfalls erbringen, aber nicht partizipieren.

Zukünftige Reformen könnten eine Entkopplung der Finanzierung vom öffentlich-rechtlichen Anerkennungsstatus oder die Einführung einer Kultursteuer vorsehen. Klar ist, dass das bestehende System angesichts wachsender religiöser Pluralität und Säkularisierung neuen Herausforderungen gegenübersteht und anpassungsfähig bleiben muss.