Säkularisierung und Kirchenfinanzierung in der Schweiz: Zwischen Rückzug der Religionen und steuerlicher Privilegierung

Religiöse Landschaft im Wandel

Die religiöse Zusammensetzung der Schweizer Bevölkerung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Während das Land traditionell von den beiden grossen christlichen Landeskirchen geprägt war, nimmt der Anteil der konfessionslosen Menschen stetig zu. Im Kanton Bern beispielsweise waren 2023 rund 30,6 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren konfessionslos, während die evangelisch-reformierte Landeskirche mit 42,2 Prozent zwar noch die grösste Gruppe bildete, jedoch einen deutlichen Rückgang verzeichnet. Die römisch-katholische Landeskirche kam auf 13,5 Prozent.

Säkularisierung und Kirchenfinanzierung in der Schweiz: Zwischen Rückzug der Religionen und steuerlicher Privilegierung
© message (CC BY-SA 3.0 at)

Schweizweit zeigt sich ein ähnliches Bild: Der Anteil der Konfessionslosen stieg von lediglich 1 Prozent im Jahr 1970 auf heute 34 Prozent. Rund 32 Prozent der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche an, 21 Prozent der evangelisch-reformierten. Etwa ein weiteres Drittel der Bevölkerung gehört zwar einer Religion an, hält sich aber weder für religiös noch spirituell. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Zahl der religiösen Gemeinschaften wider. Eine Studie, die die Jahre 2008 und 2022 vergleicht, kommt zum Schluss, dass die Zahl der religiösen Gruppen in der Schweiz um rund 7 Prozent zurückgegangen ist – von etwa 6300 auf rund 5880.

Rückgang lokaler Gemeinschaften

Besonders betroffen von diesem Trend sind die reformierten und katholischen Kirchen, die viele lokale Gruppen verloren haben. Die Anzahl der regelmässig an religiösen Ritualen Teilnehmenden sank im Untersuchungszeitraum von 11,6 auf 9,5 Prozent. Dabei zeigt sich eine deutliche Alterung: Die Hälfte der regelmässig Teilnehmenden ist heute über 60 Jahre alt, was als Indiz für eine fortschreitende Säkularisierung gilt, da den Gemeinschaften Nachwuchs fehlt. Generell verschwinden religiöse Gruppen eher, je kleiner und jünger sie sind – bereits der Weggang von zwei Familien kann zur Auflösung einer Gemeinde führen.

Ein Ausnahmefall bilden die muslimischen Gemeinschaften: Obwohl auch hier die Zahl der Moscheen leicht zurückgegangen ist, verzeichnete die Studie eine Zunahme der regelmässig Teilnehmenden. Die evangelikal-charismatischen Gemeinschaften zeigen sich stabil – während seit 2008 über 200 neue Gruppen entstanden sind, verschwand etwa gleichzeitig eine ähnliche Zahl wieder.

Finanzierungssystem der Landeskirchen

Die Finanzierung der Kirchen in der Schweiz ist kantonal geregelt und beruht auf einem komplexen Gefüge aus Kirchensteuern und staatlichen Zuschüssen. Gemäss Bundesverfassung obliegt den Kantonen im Rahmen der Glaubens- und Gewissensfreiheit das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Die Kantone definieren in ihren Verfassungen, welche Kirchen einen besonderen Rechtsstatus geniessen und damit das Privileg erhalten, ihre Mitgliederbeiträge über die Steuererklärung einzufordern.

Kirchensteuer und Staatsbeiträge

Die beiden grossen Landeskirchen nehmen zusammen jährlich rund 1,8 Milliarden Franken ein, davon etwa 1,3 Milliarden aus Steuergeldern ihrer Mitglieder. Die katholische Kirche der Schweiz kommt allein auf Einnahmen von etwa 955 Millionen Franken jährlich, die sich aus 700 Millionen Franken Steuern von Mitgliedern, 145 Millionen Franken Kirchensteuern von Firmen und 110 Millionen Franken Staatsbeiträgen zusammensetzen.

Kirchensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die Mitglied einer vom Kanton anerkannten Kirche sind. In 18 von 26 Kantonen müssen zudem juristische Personen diese Steuer entrichten. Die Kantone Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Aargau erheben keine Kirchensteuer für juristische Personen. In den Kantonen Genf, Neuenburg und Tessin ist die Bezahlung fakultativ. In Solothurn und St. Gallen tritt anstelle einer expliziten Kirchensteuer für juristische Personen eine «Finanzausgleichssteuer».

Das Berner Unikum

Im Kanton Bern existiert mit der Besoldung der Geistlichen durch den Staat eine einzigartige Regelung. Die drei Landeskirchen werden aus allgemeinen kantonalen Steuermitteln finanziert. Dieses System geht auf eine Verpflichtung aus dem Jahr 1804 zurück, als der Kanton die Kirchengüter übernahm und sich im Gegenzug verpflichtete, die Kirchgemeinden pfarramtlich zu versorgen. Bern ist damit der letzte Kanton, der zwar Kirchensteuern erhebt, aber das Kirchenpersonal dennoch aus der Staatskasse entlöhnt – bis 2025 werden weiterhin die gleichen Mittel zur Verfügung gestellt, ab 2026 soll der Staatsbeitrag auf einen Sockelbeitrag reduziert werden. 2006 beliefen sich die Kirchensteuereinnahmen im Kanton Bern auf 200 Millionen Franken, davon 28 Millionen von juristischen Personen.

Steuerbefreiungen für kirchliche Zwecke

Von der Steuerpflicht befreit sind in der Schweiz grundsätzlich die Landeskirchen und Kirchgemeinden sowie anerkannte jüdische Körperschaften. Auch Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen können von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit werden, wenn sie ausschliesslich gemeinnützige, öffentliche oder Kultuszwecke verfolgen. Für Kultuszwecke ist entscheidend, dass das Glaubensbekenntnis einen Bezug zu einer Gottheit hat und von kantonaler oder gesamtschweizerischer Bedeutung ist. Zuwendungen an wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreite Institutionen können beim Spender abgezogen werden, nicht jedoch Zuwendungen an rein kultisch tätige Organisationen.

Reformdebatten und Kritik

Angesichts der zunehmenden Säkularisierung und des wachsenden Anteils konfessionsloser Bürger wird das bestehende Finanzierungssystem zunehmend kritisch betrachtet. In den Kantonen Basel-Stadt und Neuenburg bilden die Religionslosen längst die Mehrheit, und die Freidenker-Vereinigung geht davon aus, dass bereits 2032 in der gesamten Schweiz mehr Konfessionslose als reformierte und katholische Christen zusammen leben werden.

Kritik an der Kirchensteuerpflicht für Unternehmen

Eine besondere Kontroverse besteht um die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen. In Kantonen wie Zürich müssen Unternehmen Kirchensteuer zahlen, unabhängig davon, ob die Eigentümer Mitglied einer Landeskirche sind oder nicht. Das Bundesgericht bestätigte diese Praxis unter dem Argument, dass juristische Personen kein Gewissen hätten und daher die Glaubensfreiheit nicht für sie gelte. Kritiker hingegen argumentieren, dass Unternehmen – da sie kein Seelenheil benötigten – auch keine Rechtfertigung für die Finanzierung von Kultushandlungen hätten. Die Jungfreisinnigen fordern deshalb die Abschaffung der obligatorischen Kirchensteuer für juristische Personen, da diese nicht wie Einzelpersonen einfach austreten könnten.

Forderungen nach Trennung von Kirche und Staat

Die Freidenker-Vereinigung kritisiert, dass viele Kantone den Landeskirchen Pauschalbeiträge in Millionenhöhe ausschütten – im Kanton Zürich rund 50 Millionen, im Kanton Bern über 70 Millionen Franken jährlich – ohne dass diese an einen konkreten Leistungsauftrag gekoppelt sind. Als Alternative schlagen sie vor, dass Kantone Seelsorge-Angebote ausschreiben, bei denen sich verschiedene Institutionen – auch nicht-religiöse – bewerben können. Der EVP-Nationalrat Marc Jost schlägt als Kompromiss vor, Unternehmen zwar weiterhin zur Zahlung zu verpflichten, ihnen aber die Wahl zu lassen, welche Glaubensgemeinschaft sie unterstützen möchten.

In den Kantonen Waadt und Wallis bestehen bereits andere Modelle: Hier werden die Kirchen direkt aus allgemeinen Steuern finanziert. Konfessionslose Personen können im Wallis den prozentualen Anteil ihrer Gemeindesteuern zurückfordern, der für Kirchen bestimmt ist. Die Waadt erhebt überhaupt keine Kirchensteuern, sondern finanziert die anerkannten Kirchen vollständig aus dem allgemeinen Staatshaushalt. Die Freidenker-Vereinigung fordert zudem die Abschaffung sämtlicher religiösen Feiertage und eine konsequente Trennung von Kirche und Staat auf allen Ebenen.