Religion und Politik
Das Minarettverbot
Am 29. November 2009 wurde – entgegen aller offiziellen Prognosen – die eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»in einer Volksabstimmung mit 57,5 Prozent Ja- und 43,4 Prozent Neinstimmen angenommen. Das Bauen von Minaretten ist somit in der Schweiz verfassungsmässig verboten. Das – für viele überraschende – Abstimmungsergebnis zeigt, dass die praktische Ausübung der von der Bundesverfassung garantierten Religions- und Versammlungsfreiheit von den Schweizer Stimmberechtigten mehrheitlich nicht automatisch für alle Religionsgemeinschaften gleiche Geltung haben soll.
Fragen der «Neutralität» des Staates und seiner Einrichtungen in religiösen Angelegenheiten geben auch in der Schweiz zu reden. Diskutiert wird etwa das Verbot von Kruzifixen in Schulen, Kreuzen auf Berggipfeln oder das Läuten von Kirchenglocken.
Politische Auseinandersetzungen um Fragen der Religionsfreiheit sind in der Schweiz nicht neu.1980 wurde eine Volksinitiative zur «vollständigen Trennung von Kirche und Staat» mit grosser Mehrheit abgelehnt. Auch im Kanton Zürich wurden entsprechende Volksbegehren bereits zweimal (1977 und 1995) verworfen.