Die Juden in der Schweiz
Die Autoren der «Ökumenischen Kirchengeschichte» gehen davon aus (S. 66), dass es auf dem Gebiet der Schweiz schon zur Römerzeit Juden gegeben hat. Ab dem 13. Jahrhundert sind sie urkundlich belegt. Die Geschichte des Judentums ist allerdings auch in der Schweiz kein Ruhmesblatt, insbesondere nicht für die Kirche. Während das Judentum bei den Römern als Religion zugelassen und die Juden Niederlassungs- und Berufsfreiheit genossen, wurden sie von kirchlicher Seite schon früh als minderwertig beurteilt und mit schweren Restriktionen belegt. Es gab kirchliche Kampfschriften gegen die Juden in grosser Zahl, die Juden mussten als Sündenböcke (unter anderem für die Pest) den Kopf hinhalten.
Zu Zeiten der Kreuzzüge galt es für Christen lobenswert, Juden zu berauben oder umzubringen.
In der mittelalterlichen Schweiz waren Juden als Geldverleiher geduldet, während es Christen kirchlich verboten war, Geld gegen Zins zu verleihen. Andere Berufe durften die Juden nicht ausüben. In diesem Punkt machte auch der «Freiheitsbrief für Juden in der Stadt Zürich» aus dem Jahr 1354 keinen Unterschied.
Im 15. Jahrhundert waren die Juden in der Schweiz zunächst verpflichtet, besondere kennzeichnende Kleidung zu tragen (etwa den Judenhut), später wurden sie aus dem Land vertrieben. Nur noch vereinzelt in eidgenössischen Untertanengebieten war ihnen der Aufenthalt erlaubt. So entstanden im 17. Jahrhundert in Lengnau und Endingen bei Baden die «Judeninseln». Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein waren dies die einzigen Orte in der Schweiz, wo sich Juden niederlassen und Gemeinden bilden durften.
Das ist eine Reise wert:
Jüdischer Friedhof, Endingen AG